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VertragsrechtApril 20268 Min. Lesezeit

Zweisprachige Verträge ohne Mehrdeutigkeit übersetzen.

Ein zweisprachiger Vertrag ist nicht die Summe zweier Texte: Er ist ein einheitlicher Akt, der in zwei verschiedenen Rechtsordnungen dieselben Wirkungen entfalten muss. Toleranz: null.

Zweisprachige Verträge sind das Standardinstrument des internationalen Handels: Jede grenzüberschreitende Operation — Lieferung, Vertrieb, Joint Venture, Lizenz — läuft über einen in zwei gleichwertigen Sprachen verfassten Text. Sie zu übersetzen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben des Berufs: Die Worte ähneln sich, die Institutionen dahinter tun es nicht.

Was zweisprachige Verträge sind

Zweisprachige Verträge sind gleichzeitig in zwei Sprachen abgefasste Vereinbarungen — meist Italienisch und Englisch, je nach Gegenseite auch Französisch, Deutsch oder Spanisch. Beide Fassungen werden gemeinsam unterzeichnet und haben — sofern nicht anders angegeben — gleichen Rechtswert.

Genau diese Parität macht solche Texte riskant: Jede Abweichung zwischen den Fassungen kann einen Auslegungsstreit auslösen. Deshalb kann die Übersetzung nicht bei der sprachlichen Wiedergabe stehen bleiben: Sie muss das materielle Recht beider Ordnungen berücksichtigen.

Die drei kritischen Punkte

1. Defined Terms

In zweisprachigen Verträgen angloamerikanischer Prägung sind großgeschriebene Defined Terms keine Verzierung: Jeder verweist auf eine bindende Definition. Sie ins Italienische zu übersetzen bedeutet, sich zu entscheiden: im Original beibehalten (mit Glossar-Anhang) oder im gesamten Text konsistent italianisieren. Beide Ansätze zu mischen ist die Hauptursache für Mehrdeutigkeit vor Gericht.

2. Boilerplate

Klauseln wie entire agreement, waiver, severability und force majeure entfalten zwischen Civil Law und Common Law sehr unterschiedliche Wirkungen. Das italienische Äquivalent existiert häufig nicht als kodifiziertes Institut:

  • Entire agreement: verlangt eine Vollständigkeitsklausel, abgestimmt mit Art. 1362 c.c. zur Vertragsauslegung;
  • Waiver: von stillschweigender Rechtsaufgabe und Verwirkung zu unterscheiden;
  • Severability: berührt den Grundsatz der Vertragserhaltung (Art. 1419 c.c.);
  • Force majeure: deckt sich nicht mit der italienischen nachträglichen Unmöglichkeit (Art. 1463 c.c.).

3. Governing Law und Prevailing Language

Jeder zweisprachige Vertrag muss festlegen, welche Fassung im Auslegungskonflikt vorgeht (Prevailing-Language-Klausel) und welches Recht anwendbar ist (Governing Law). Übersetzen, ohne den Mandanten auf die Bedeutung dieser Klauseln hinzuweisen, ist ein schwerer Mangel: Zwei gleichrangige Texte ohne Vorrangregelung erzeugen automatisch Streit.

Die häufigsten zweisprachigen Verträge

  • internationale Liefer- und Vertriebsverträge;
  • Lizenz- und Franchiseverträge;
  • NDA und Vertraulichkeitsvereinbarungen;
  • Joint-Venture-Verträge und Gesellschaftervereinbarungen;
  • Handelsvertreter- und Vermittlerverträge;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Export.

Unsere Methode

Gemeinsames Glossar und Translation Memory

Für jeden wiederkehrenden Mandanten legen wir ein eigenes Glossar und eine Translation Memory an. Schlüsselbegriffe — Firmenbezeichnungen, Defined Terms, Standardklauseln — bleiben über verbundene Dokumente hinweg identisch. Terminologische Kontinuität besteht auch zwischen Verträgen, die Monate auseinanderliegen.

Rechtlich-sprachliche Gegenlektüre

Bei besonders technischen Passagen (Gewährleistungsklauseln, Entschädigungen, Earn-out, MAC-Klausel) teilen wir vor der Endauslieferung eine Lesenotiz mit dem juristischen Ansprechpartner des Mandanten. In dieser Phase wird der Text tatsächlich validiert: Die Übersetzung wird nicht als Text, sondern als Rechtswirkung gelesen.

Beeidigung und Apostille bei Bedarf

Wenn zweisprachige Verträge bei einer ausländischen Behörde oder einem öffentlichen Register hinterlegt werden müssen, übernehmen wir direkt die Beeidigung beim Gericht und den Apostille-Antrag bei Staatsanwaltschaft oder Handelskammer — Lieferung in 48–72 Stunden.

Zu vermeidende Fehler

  • übersetzen, ohne mit dem verfassenden Anwalt der Originalfassung zu sprechen;
  • maschinelle Übersetzung für Boilerplate verwenden (Nuancen gehen verloren);
  • die Prevailing-Language-Klausel weglassen;
  • Rechtsformen (Srl, GmbH, Ltd) übersetzen, statt sie im Original zu belassen;
  • das Glossar zwischen aufeinanderfolgenden Revisionen desselben Vertrags nicht aktualisieren.

Beratung vor der Unterschrift

Zweisprachige Verträge zu übersetzen heißt nicht kopieren: Es heißt, dieselbe Rechtswirkung in einem anderen System neu aufzubauen. Mit Methode werden diese Vereinbarungen kein Risiko mehr, sondern ein solides Werkzeug zum Schutz beider Parteien.

Wenn Sie zweisprachige Verträge für eine bevorstehende Unterzeichnung übersetzen oder beeidigen lassen möchten, schreiben Sie mir: individuelles Angebot, feste Fristen und Lieferung des unterzeichneten PDF per E-Mail (Papierkopie per verfolgtem Expresskurier auf Anfrage).

Ein ähnlicher Fall? Schreiben Sie mir.

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