LLexTranslate

Leistungen

Eine Kanzlei, drei Bereiche.

Beglaubigte Übersetzungen, Apostille und Corporate-Verträge — persönliche Betreuung von der ersten E-Mail bis zur signierten Papierkopie.

Beglaubigte Übersetzungen

Beeidigung beim Gericht, volle Rechtsgültigkeit.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine öffentliche Urkunde: Der Übersetzer versichert vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dass die Übersetzung das Original wortgetreu wiedergibt. Das unterzeichnete Vereidigungsprotokoll begleitet das Dokument und verleiht ihm denselben Beweiswert wie dem Ausgangstext.

  • Personenstandsurkunden: Geburt, Heirat, Sterbefall
  • Hochschulzeugnisse, Diplome, Notenauszüge
  • Urteile, Beschlüsse, Vollmachten
  • Notarielle Urkunden und Gesellschaftsdokumente
  • Führungszeugnisse, Führerscheine

Apostille & Legalisation

Dokumente bereit für den Auslandsgebrauch.

Die Apostille (Haager Übereinkommen von 1961) beglaubigt die Unterschrift der ausstellenden Behörde — auch die des Urkundsbeamten bei einer beglaubigten Übersetzung. Für Nichtvertragsstaaten wickeln wir die vollständige konsularische Legalisation ab.

  • Haager Apostille über Staatsanwaltschaft / Präfektur
  • Apostille der Handelskammer als Rundum-Service
  • Konsularische Legalisation für Nichtvertragsstaaten
  • Kurze Fristen, alle Behördenschritte inklusive

Corporate & Verträge

Zweisprachige Verträge und Rechtsakten.

Für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen: zweisprachige Verträge, Satzungen, Bilanzen, Due-Diligence-Unterlagen. Fachterminologie an verlässlichen Quellen geprüft und an die Zielrechtsordnung angepasst.

  • Zweisprachige Handels- und Vertriebsverträge
  • Satzungen, Handelsregisterauszüge
  • Bilanzen und Due-Diligence-Pakete
  • NDAs, Datenschutz-Richtlinien, Corporate Compliance
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