Leistungen
Eine Kanzlei, drei Bereiche.
Beglaubigte Übersetzungen, Apostille und Corporate-Verträge — persönliche Betreuung von der ersten E-Mail bis zur signierten Papierkopie.
Beglaubigte Übersetzungen
Beeidigung beim Gericht, volle Rechtsgültigkeit.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine öffentliche Urkunde: Der Übersetzer versichert vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dass die Übersetzung das Original wortgetreu wiedergibt. Das unterzeichnete Vereidigungsprotokoll begleitet das Dokument und verleiht ihm denselben Beweiswert wie dem Ausgangstext.
- Personenstandsurkunden: Geburt, Heirat, Sterbefall
- Hochschulzeugnisse, Diplome, Notenauszüge
- Urteile, Beschlüsse, Vollmachten
- Notarielle Urkunden und Gesellschaftsdokumente
- Führungszeugnisse, Führerscheine
Apostille & Legalisation
Dokumente bereit für den Auslandsgebrauch.
Die Apostille (Haager Übereinkommen von 1961) beglaubigt die Unterschrift der ausstellenden Behörde — auch die des Urkundsbeamten bei einer beglaubigten Übersetzung. Für Nichtvertragsstaaten wickeln wir die vollständige konsularische Legalisation ab.
- Haager Apostille über Staatsanwaltschaft / Präfektur
- Apostille der Handelskammer als Rundum-Service
- Konsularische Legalisation für Nichtvertragsstaaten
- Kurze Fristen, alle Behördenschritte inklusive
Corporate & Verträge
Zweisprachige Verträge und Rechtsakten.
Für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen: zweisprachige Verträge, Satzungen, Bilanzen, Due-Diligence-Unterlagen. Fachterminologie an verlässlichen Quellen geprüft und an die Zielrechtsordnung angepasst.
- Zweisprachige Handels- und Vertriebsverträge
- Satzungen, Handelsregisterauszüge
- Bilanzen und Due-Diligence-Pakete
- NDAs, Datenschutz-Richtlinien, Corporate Compliance